Nach einer Information der UCB Pharma GmbH vom 8. Mai 2017 haben sich das Pharmaunternehmen und der GKV-Spitzenverband jetzt auf Grundlage der frühen Nutzungsbewertung nach dem Arzneimittelmarkt Neuordnungsgesetz (AMNOG) auf einen Erstattungsbetrag für den Wirkstoff Brivaracetam geeinigt. Das Präparat steht damit weiterhin für eine Zusatzbehandlung fokaler Anfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 16 Jahren mit Epilepsie ohne Einschränkung bei der Verordnung zur Verfügung.
(bd)
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